Mitgliedschaft

Kinder bis 18J.

7/monatlich
  • 42€ bei halbjähriger Zahlweise
  • Maximal 3 Schnupperstunden.

Erwachsene

12/montlich
  • 72€ bei halbjähriger Zahlweise
  • Maximal 3 Schnupperstunden.

Familie

22/monatlich
  • 132€ bei halbjähriger Zahlweise
  • Maximal 3 Schnupperstunden.

Rentner

7/monatlich
  • 42€ bei halbjähriger Zahlweise
  • Maximal 3 Schnupperstunden.

Passive Mitglieder

3,50/monatlich
  • 21€ bei halbjähriger Zahlweise

Mitglied werden beim SV Concordia Belm-Powe e.V.

Informieren Sie sich über das Sportangebot des „SVC“. Wählen Sie die Sportgruppe aus, die Ihnen gefällt. Schnuppern Sie in die Sportgruppe Ihrer Wahl hinein.
Teilen Sie dem Übungsleiter mit, dass Sie noch kein Mitglied im Verein sind. Mitmachen können Sie gleich in der ersten Stunde: Maximal 3 Schnupperstunden dürfen Sie unverbindlich besuchen.

Wann erfolgen die halbjährlichen Beitragseinzüge?

am 01. Februar und 01. August

Sportunfallversicherung?

Bitte denken Sie daran, nur Mitglieder sind Sportunfallversichert!

Wer erteilt Auskünfte?

Alle Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter. Rufen oder sprechen Sie uns bitte an.

Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs:

Sonderkündigungsrecht für Mitglieder?

Recht auf Beitragsminderung?

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann.

Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistungen (Sportangebote) auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.

Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Die Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die monatlich auch jetzt anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben, Versicherungsbeiträge, laufende Kredite, Kosten der Sportanlage, Arbeiten der Geschäftsstelle etc.

Insofern ist es auch nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern.

Gleiches gilt der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht.

Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.

Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum kann danach grundsätzlich nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.

Hast du Fragen?